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So ist der aktuelle Stand
Aktuell sichern bereits 75 Bürginnen und Bürgen mit insgesamt knapp 160.000 Euro unseren Kredit bei der GLS-Bank ab - ein unglaublich tolles (Zwischen-)Ergebnis!! Vielen Dank an Alle!
Doch dies ist leider noch nicht einmal die Hälfte der Gesamtsumme, die wir in den ersten 3 Jahren benötigen. Insgesamt müssen 375.000 Euro Kreditsumme abgesichert werden.
Möchtest auch du die Realisierung unserer Schulgründung unterstützen?
Sprich uns gerne dazu an!
In unseren Downloads befindet sich außerdem
die Bürgschaftserklärung, die wir für
die Bank benötigen.
Was ist eine Kleinbürgschaft und wie funktioniert sie?
Im Video wird es kurz und knapp erklärt! Bestehen noch weitere Fragen? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unsere FAQ´s weiter unten.
Hier in den FAQ geben wir ausführliche Erklärungen zum Thema Kleinbürgschaften.
Sprecht uns auch gerne persönlich an!
Wofür brauchen wir Kleinbürgschaften?
Es ist kein Geheimnis, dass die Gründung und der Betrieb einer Schule mit einem gewissen finanziellen Aufwand verbunden sind. Ein fundierter und langfristiger Finanzplan hilft, den Überblick über alle anfallenden Ausgaben und Einnahmen zu behalten und wirtschaftlich zu arbeiten. Ohne diesen Finanzplan gäbe es keinen Kredit von der GLS-Bank und keine Schulgenehmigung vom Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung!
Bereits in der Gründungsphase fielen Kosten z.B. für Miete, Versicherungen, Genehmigungen, Planungen und notwendige Bau-/Sanierungsmaßnahmen am und im Schulgebäude an. Eine moderne Schule von heute muss bereits vor der Eröffnung bestimmte gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Brandschutz oder Barrierefreiheit erfüllen. Konkret heißt das für uns, dass wir beispielsweise eine Brandmeldeanlage oder neue Rauchschutztüren nachgerüstet und noch ein behindertengerechtes Bad sowie einen barrierefreien Zugang mit Rampe zum Schulgebäude gebaut haben.
Als Schule in freier Trägerschaft erhalten wir jedoch erst nach einer dreijährigen Wartefrist („Bewährungsphase“) staatliche Zuschüsse in größerem Umfang. Daher sind wir gerade in der Gründungsphase und in den ersten drei Schuljahren auf externe finanzielle Unterstützung angewiesen, um die kostenintensiven und gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen sowie Betriebs- und Personalkosten zu finanzieren.
Aktuell werden die laufenden Kosten durch Vereinsbeiträge, Spenden, Förderprogramme oder einen Kredit gedeckt. Bei letzterem unterstützt uns die GLS-Bank, die sich auf freie Schulgründungen spezialisiert hat. Verständlich, dass diese im Gegenzug die Sicherheit haben möchte, dass sie ihr Geld in absehbarer Zeit wieder zurückbekommt. Und hier kommen die Kleinbürgschaften ins Spiel!
Was ist eine Kleinbürgschaft und wie funktioniert sie?
Mit der Kleinbürgschaft erklärt sich eine Person bereit, im absoluten Ausnahmefall für unsere finanziellen Verpflichtungen gegenüber der GLS-Bank bis zu einer vorher festgelegten Höhe einzustehen. Bei der finanziellen Verpflichtung handelt es sich um die Rückzahlung des Kredits, der uns für die Gründung und den Anfangsbetrieb der Schule gewährt wurde.
Mit einer Vielzahl an Kleinbürgschaften können wir der Bank die Sicherheit geben, dass viele verschiedene Menschen für den Erfolg unserer Schule einstehen und somit die Rückzahlung des gewährten Kredites somit in jedem Fall gesichert ist. Es handelt sich also um eine Risikoabsicherung, die durch eine Gemeinschaftsleistung getragen wird und somit für jeden Einzelnen möglichst gering gehalten wird.
Die Kleinbürgschaften dienen aktuell der Überbrückung der notwendigen Bau- und Sanierungsarbeiten sowie der dreijährigen Wartezeit („Bewährungsphase“) ohne öffentliche Mittel in größerem Umfang. Nach Ablauf dieser Wartefrist erhält unsere Schule dann die volle finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Zusammen mit Vereinsbeiträgen, Spenden, Stiftungsgeldern, GTA-Zuschüssen und Schulgeldern reichen die Einnahmen nun aus, um das Darlehen über eine Gesamtlaufzeit von 10 Jahren schrittweise zu tilgen. Mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens erlischt die Bürgschaft automatisch!
Wer darf eine Kleinbürgschaft abschließen?
Jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland darf, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen und Vermögen, genau eine Kleinbürgschaft übernehmen. Mehrere Kleinbürgschaften derselben Person sind nicht möglich. Unternehmen können keine Kleinbürgschaft abschließen.
Wie hoch ist eine Kleinbürgschaft?
Die einzige Vorgabe der Bank ist, dass die Höhe der Kleinbürgschaft zwischen 500 € und 3.000 € liegen muss. Ansonsten entscheidet jede Person selbst! Je höher die einzelnen Kleinbürgschaften sind, desto weniger bürgende Personen werden insgesamt benötigt. Eine nachträgliche Aufstockung der eigenen Kleinbürgschaft ist möglich. Allerdings sollte jede Person nur so viel bürgen, wie sie es sich im Notfall ohne existenzielle Probleme leisten könnte.
Ein geringerer (< 500 €) oder höherer Betrag (> 3.000 €) ist leider nicht möglich. Durch den festgelegten Höchstbetrag wird das Risiko für den Einzelnen bewusst überschaubar gehalten und auf viele Schultern verteilt. In diesem Rahmen kann eine Kleinbürgschaft ohne Selbstauskunft und ohne Offenlegung der eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt werden.
Was passiert mit meiner gebürgten Geldsumme?
Die Bürgschaftssumme muss nicht als Bargeld zur Verfügung stehen. Es ist auch keine Auszahlung oder sonstige Bereitstellung bzw. Reservierung des Beitrags erforderlich. Das Geld bleibt bei Ihnen. Aus der Übernahme der Bürgschaft fallen keine Kosten an!
Die kreditgebende GLS-Bank ist nur dann berechtigt, den von Ihnen gebürgten Geldbetrag einzufordern, wenn der Kredit von uns als Schule nicht zurückgezahlt werden kann. Dieses Risiko haben wir auf ein Minimum reduziert. Die zugrundeliegende fundierte und langfristige Finanzplanung wurde von verschiedenen behördlichen und fachlich versierten Akteuren geprüft und in ihrer Fortschreibung auch zukünftig von diesen zusätzlich begleitet
Wie lange läuft eine Kleinbürgschaft?
Die Bürgschaft läuft bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites. Sollte das Darlehen nach Ablauf von 5–6 Jahren (auf diese Spanne befristet in der Regel die GLS-Bank seine Darlehensverträge für Bürgschaftskredite) noch nicht zurückgezahlt sein, kann die bürgende Person erst dann aus der Verantwortung entlassen werden, wenn für die Folgeperiode eine anderweitige Absicherung vereinbart wurde oder eine Umschuldung erfolgt. Gegebenenfalls können mit Zustimmung der Bank auch einzelne Bürgschaften ausgetauscht werden bzw. für den Restsaldo neue Bürgschaftsvereinbarungen getroffen werden. Wenn die Bürgschaftsverpflichtung, wie beschrieben, erloschen ist, erhält der Bürge/die Bürgin das Original der Bürgschaft über den/die Darlehensnehmer/in oder direkt von der GLS Bank zurück.
Welche Auskünfte möchte die Bank im Zusammenhang mit der Kleinbürgschaft von mir haben?
Die Bank verzichtet bei Kleinbürgschaften auf Selbstauskünfte und Bonitätsnachweise. Es erfolgen also weder persönliche Abfragen (z. B. Gehaltsnachweise) noch Eintragungen in Kreditdateien (z. B. Schufa).
Hat die Kleinbürgschaft Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit?
Nein. Die Bürgschaft wird auch nicht an die Schufa gemeldet oder anderweitig gespeichert und an andere Banken kommuniziert. Sie hat somit keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit oder Bonität der bürgenden Person.
Bei einer Kreditanfrage bei Ihrer (Haus-)Bank wird die Kleinbürgschaft nirgends aufgeführt und die (Haus-)Bank erhält keinerlei Informationen zur Kleinbürgschaft bei der GLS-Bank.
Kann ich meine Bürgschaft kündigen?
In gewisser Weise ist eine Kündigung möglich mit Hilfe eines sogenannten Bürgen-Tauschs. Dazu benötigen wir einfach einen neuen Bürgen, der die neue Bürgschaftserklärung ausfüllt und somit die vorherige Bürgschaft übernimmt. Die GLS-Bank tauscht diese dann einfach in ihren Unterlagen aus.
Was passiert, wenn ich aufgrund eigener unvorhergesehener Ereignisse meinen gebürgten Betrag nicht zahlen kann?
Hierzu gibt uns die GLS-Bank folgende Auskunft:
Die Inanspruchnahme erfolgt grundsätzlich erst, wenn der Trägerverein den Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen können. Erst dann nimmt die Bank die Bürgen in Anspruch.
Formal müsste eine private Insolvenz nachgewiesen werden, allerdings finden wir als Bank auch immer mit den Bürgen konstruktive Lösungen. Der Betrag in Höhe von maximal EUR 3.000,00 ist ja auch bewusst gewählt um einzelne Bürgen finanziell nicht zu überfordern.
Wie sind die Erfahrungen mit Kleinbürgschaften?
Als erfahrener und verlässlicher Partner unterstützt die GLS-Bank seit vielen Jahren erfolgreich zahlreiche gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland mit Kleinbürgschaften. Allein im Bildungsbereich wurden bereits hunderte freie Schulinitiativen bei der Realisierung ihrer Projekte begleitet. Durch intensive Prüfungen und die enge Zusammenarbeit mit den Projektträgern sind Zahlungsschwierigkeiten oder gar Zahlungsausfälle bisher äußerst selten aufgetreten und wenn, auf eigene projektspezifische Herausforderungen zurückzuführen gewesen.
Menschen, die eine Bürgschaft für ein gemeinnütziges Projekt gegenüber der GLS Bank übernehmen, können durch ihr praktisches Mitbegleiten jedem Vorhaben die innere und äußere Sicherheit geben, dass es während der Laufzeit der Bürgschaft nicht zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kommt.
Welche vorbeugenden Maßnahmen verhindern die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme der Kleinbürgschaften?
Die kreditgebende GLS-Bank ist nur dann berechtigt, den von Ihnen gebürgten Geldbetrag einzufordern, wenn der Kredit von uns als Schule nicht zurückgezahlt werden kann. Dieses Risiko haben wir so gering wie möglich gehalten. Unsere fundierte und langfristige Finanzplanung wurde von verschiedenen behördlichen und fachlichen versierten Akteuren geprüft und auch in Zukunft bei ihrer Fortschreibung von diesen Personen begleitet. Dazu gehören neben der GLS-Bank selbst das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung und unser zertifizierter Finanzberater Frank Döderlein. Zusätzlich stehen uns ein Vereins- und Steuerberater zur Seite, die uns bei verschiedenen finanzrelevanten Angelegenheiten begleiten. Die Kosten für diese externe Fachexpertise sind ebenso im Finanzplan enthalten.
Im Fall von wesentlichen Zahlungsrückständen werden wir automatisch von der GLS-Bank informiert. Sollte sich die Situation so darstellen, dass es nachhaltige Probleme gibt, würde eine Versammlung der Bürginnen und Bürgen einberufen, um zusammen mit allen Beteiligten nach Lösungswegen zu suchen, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Erst wenn alle Versuche, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu erreichen, erfolglos ausgeschöpft sind, werden Sie als bürgende Person zur Einlösung ihrer Bürgschaft aufgefordert.
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Bei Fragen zu Bürgschaften steht das Team der Freien Schule Falkennest jederzeit gern unter 0151/57267103 oder per Mail [email protected] zur Verfügung.
Außerdem ist unser Finanzberater Frank Döderlein gern bereit, Fragen zu unserem Kredit und der Finanzierung der Freien Schule Falkennest zu beantworten.
https://www.frankdoederlein.de/